Allgemeine Geschäftsbedingungen vermietung Molino La Ratonera

 

Artikel 1: Einrichtung eines Mietvertrags

1.1 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter den Mietantrag akzeptiert. Die Annahme kann telefonisch, per E-Mail und schriftlich erfolgen. Jede Annahme wird mit einer Buchungsbestätigung bestätigt. Der Hauptmieter muss immer seine persönlichen Daten überprüfen, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind.

1.2 Derjenige, der im Namen oder zugunsten einer anderen Person einen Mietvertrag abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen.

1.3 Nach der Buchung wird Ihnen die Rechnung, sowie die Bestätigung, per E-Mail zugesendet. Ihre Anzahlung ist auch Ihre Reservierungsanfrage. Die Anzahlung muss sofort bezahlt werden, danach wird die Reservierung abgeschlossen.

 

Artikel 2: Preise

2.1 Die Mietpreise verstehen sich exklusive einer Kaution die Sie mit der letzten Rate der Miete zahlen aber einschließlich der zusätzlichen Servicekosten wie die von Energie, der Endreinigung, Wasser und Bettwäsche.

 

Artikel 3: Storno- und Reiseversicherung

Es wird empfohlen, eine Stornoversicherung abzuschließen und eine Reiseversicherung abzuschließen, wenn Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen möchten. Dadurch werden alle möglichen Kosten erstattet, die entstehen, wenn der Mieter seinen Urlaub annullieren oder stornieren muss. Eine fortlaufende Annullierungs- und Reiseversicherung gilt auch für Feiertage in anderen Ländern.

 

Artikel 4: Zahlung

4.1 Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von mindestens 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises zu leisten.

4.2 Wurde bei der Buchung der Standardtarif gewählt, ist der Rest des Mietpreises bei Ankunft zu zahlen, entweder per Bankkarte, Kreditkarte oder in bar.

4.3 Wird der Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen vor Mietbeginn abgeschlossen, ist der gesamte Mietbetrag bei der Buchung zu zahlen.

4.4 Bei Zahlungsverzug kann der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung nach Vorladung aufgelöst werden, wonach die Stornierungsregeln für den Hauptmieter gelten.

 

Artikel 5: Maximale Anzahl von Personen, mitbringen von Haustieren und Rauchen

5.1 Maximal die bei der Buchung angegebene Personenzahl darf im Ferienhaus übernachten. Diese Zahl darf unter keinen Umständen überschritten werden. Im Falle eines Überlaufs gilt der Mietvertrag als von Gesetzes wegen aufgelöst und der Zugang zum Haus wird ohne Rückerstattung des Mietpreises verweigert.

5.2 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

5.3 Es ist nicht erlaubt im Haus zu rauchen.

 

Artikel 6: Ankunfts- und Abfahrtszeiten

6.1 Die Ankunftszeit im Aufenthalt ist ab 15:00 Uhr. Ein früheres Einchecken oder späteres Auschecken ist nach vorheriger Absprache manchmal möglich. Es können zusätzliche Kosten anfallen. 

6.2 Das Haus muss besenrein und sauber übergeben werden. Der Müll muss vom Mieter an die dafür vorgesehenen Sammelstellen entfernt werden. Alle Kommentare, Bemerkungen und Schäden sollten innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.

6.3 Die Uhrzeit am Abreisetag ist spätestens um 10:00 Uhr und wird mit dem Mieter besprochen. 

Artikel 7: Pflichten des Mieters - Pflege von Haus und Umgebung - Schäden - Endreinigung - Haftung

7.1 Das Mietobjekt muss von den Mietern mit der gebührenden Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Ruhe und der Umwelt bewohnt werden. Wenn der Mieter nicht als guter Mieter auftritt oder ernsthafte Hindernisse oder eine Belastung für seine Umwelt darstellt, kann ihm der weitere Zugang zur Immobilie verwehrt werden und der Mietvertrag wird gesetzlich beendet, ohne Anspruch auf eine Rückerstattung der Miete zu haben.

7.2 Wenn der Mieter unerwartet das gemietete Haus und / oder Inventar beschädigt, muss dies sofort dem Vermieter gemeldet werden. Die damit verbundenen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten sind sofort vor Ort zu erstatten. Der Hauptmieter kann dann sofort den von ihm abgeschlossenen Versicherungsschutz beantragen. Der Hauptmieter haftet für den von ihm, von Mitreisenden und potentiellen Besuchern verursachten Schaden, auch wenn dieser Schaden nach Ihrer Abreise eingetreten ist.

7.3 Endreinigung. Das Haus muss bei Ihrer Abreise besenrein übergeben werden. Möbel, die bewegt wurden, müssen an ihren eigenen Platz zurückgelegt werden. Geschirr mit Zubehör muss gereinigt und der Geschirrspüler muss aufgeräumt werden. Der Vermieter hat das Recht, zusätzliche Reinigungskosten zu berechnen, wenn das Haus in einem kontaminierten Zustand geliefert wurde.

7.4 Bettwäsche wird in Form von Bettbezügen, Spannbettlaken, Kissenbezügen, Hand- und Geschirrtüchern und Badetüchern zur Verfügung gestellt.

7.5 Haftpflicht. Dem Mieter wird empfohlen, im Falle eines Brandes, der von ihm aus dem betroffenen Haus verursacht wird, seine gesetzliche Haftung zu übernehmen.

 

Artikel 8: Änderungen durch den Mieter

8.1 Bis 28 Tage vor dem Anfangsdatum kann der Mieter Änderungen des Mietvertrags verlangen, die so weit wie möglich angewendet werden.

8.2 Die Änderungskosten betragen 15 € pro Änderung.

8.3 Ab 28 Tage vor dem Beginn ist keine Änderung mehr möglich.

 

Artikel 9: Stornierung durch den Mieter

9.1 Im Falle einer Stornierung schuldet der Hauptmieter die folgenden Beträge:

- bei Stornierung einer Reservierung mit dem nicht erstattungsfähigen Tarif: vom Tag der Reservierung bis zum Tag der Ankunft: 100 % des Mietbetrags.

- Stornierung einer Reservierung mit Standardtarif: ab dem Tag der Reservierung bis 14 Tage vor dem Anreisetag: kostenlose Stornierung.

- Stornierung einer Reservierung mit dem Standardtarif: ab dem 14. Tag bis zum Anreisetag: 50% des Mietpreises.

- bei Stornierung am Tag der Ankunft oder später: der gesamte Mietbetrag.

9.2 Ein Mieter, der aufgrund einer von ihm gekündigten Rücktrittsversicherung nicht in der Lage ist, eine Entschädigung für Stornierungskosten zu verlangen, kann unter den folgenden Bedingungen eine andere geeignete Person benennen, um seinen Platz einzunehmen:

- Der andere Mieter erfüllt alle mit dem Mietvertrag verbundenen Bedingungen.

- Die Anfrage kann spätestens 7 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen.

- Der andere Mieter erhält eine schriftliche Erklärung, dass er den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

9.3 Die Wechselkosten betragen 50 €.

 

Artikel 10: Stornierungen durch Vermieter

10.1 Der Mieter kann den Mietvertrag nur wegen der wesentlichen Umstände kündigen. In diesem Fall hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Teils der Miete.

10.2 Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, ohne für Schäden wie höhere Gewalt, politische Unruhen, Krieg, Atomkatastrophen, Naturkatastrophen, Generalstreiks, Feuer etc. haftbar zu sein.

 

Artikel 11: Haftung des Vermieters

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen.

11.2 Bezieht sich die Abtretung auf ein von einem Vermieter angemietetes Mietobjekt, so haftet der Vermieter nicht für Schäden, weder direkt noch indirekt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus Mängeln in der Ausführung des Mietvertrages aufgrund von Umständen resultieren, die dem Mieter zuzurechnen sind, einschließlich Schäden, die sich aus dem Gesundheitszustand des Mieters ergeben.

11.4 Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, für die Reise- und / oder Stornokosten Versicherungsunternehmen betreffen oder für Schäden, die dem Mieter bei der Ausübung seines Berufes oder Geschäfts entstehen.

11.5 Falls der Vermieter für den Verlust der Mietzulage haftbar gemacht werden kann, darf die Entschädigung niemals die Höhe der Miete überschreiten.

11.6 Der Eigentümer haftet nicht für zeitweilige Ausfälle oder Fehlfunktionen in und um das Wasser- und / oder Energiemanagement, die Heizungsanlage oder Änderungen der Zugangswege, Verkehrsverbindungen, Verlagerungen und / oder Schließungen von Geschäften, Geschäften usw.

11.7 Der Vermieter haftet nicht für Lärmbelästigung, Bau- und Konstruktionsarbeiten, Straßenpausen usw. rund um die Immobilie, soweit dies nicht vorher angekündigt wurde.

11.8 Der Eigentümer haftet niemals für Schäden, materielle oder physische Schäden, die in oder um die Immobilie entstehen.